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Allgemeine Geschäftbedingungen

....für die Nutzung von Werbeflächen auf www.oemm.at

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich, Definitionen
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Verträge über die Erstellung, Schaltung, Veröffentlichung und Verbreitung von werblichen Inhalten (Werbeflächen) eines Werbetreibenden im Rahmen des Portals www.oemm.at
1.2 Den AGB der Werbetreibenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Andere AGB sind auch dann nicht anzuwenden, wenn Schriftstücke oder Erklärungen des jeweiligen Vertragspartners auf diese verweisen. Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
1.3 Unter "Werbetreibenden" sind natürliche oder juristische Personen zu verstehen, die werbliche Inhalte (Werbung) betreffend die von ihnen vermarkteten Produkte über das Internet verbreiten wollen.
1.4 Als Werbefläche im Sinne dieser AGB wird jede grafische oder schriftliche Darstellung werblicher Inhalte durch einen Werbetreibenden verstanden, sei es in Form eines Bildes, eines Textes, eine Kombination von Bild und Text, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung z.B. als Bannerwerbung, Button oder Link (Verbindungsaufbau zu Daten innerhalb oder außerhalb von www.oemm.at)

2. Angebot und Vertragsschluss
Die Schaltung von Werbeflächen auf www.oemm.at erfolgt ausschließlich auf Grundlage der jeweils gültigen Preislisten des ÖMM. Zum Abschluss eines Vertrages bedarf es einer schriftlichen Auftragsbestätigung von ÖMM. Der Werbetreibende ist verpflichtet, mit Auftragserteilung seine genaue und vollständige Bezeichnung oder seinen Namen, seine Firmenbuchnummer, seine Rechtsform, sowie seine vollständige Adresse und/oder die Ansprechpartner, einschließlich deren Vertretungsbefugnis für den Werbetreibenden, anzugeben.

3. Pflichten der Werbetreibenden
3.1 Der Werbetreibende stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mittel, insbesondere die benötigte Grafikdatei in den vom ÖMM vorgegebenen Standardformaten und das sonstige für die Veröffentlichung der Werbefläche erforderliche Material rechtzeitig vor der vereinbarten Veröffentlichung der Werbefläche, spätestens aber drei Werktage davor, zur Verfügung. Später als drei Werktage vor dem vereinbarten Beginn der Schaltung der Werbefläche sind Änderungen, insbesondere von Größe, Format, Ausstattung und Platzierung der Werbeschaltung, nur nach Rücksprache mit ÖMM möglich. Dies gilt auch für entsprechende Änderungen der bereits geschaltenen Werbefläche zu Zwecken der Kampagnen-Optimierung.
3.2 Der Werbetreibende trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr des Verlustes von Daten, Datenträgern, Fotos und sonstigen Unterlagen. Unterlagen werden ihm nur auf Verlangen, auf seine Kosten und seine Gefahr zurückgesandt. ÖMM ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das übermittelte Material zu bearbeiten, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Veröffentlichung der Werbefläche erforderlich ist.

4. Inhaltliche Anforderungen an die Werbung
4.1 Der Werbetreibende garantiert, dass die Inhalte seiner Werbefläche und darin enthaltene Links nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere nicht radikal-politische, gegen das Verbotsgesetz sowie sonstige gegen den Anstand und die guten Sitten verstoßende Inhalte und Formen enthalten.
4.2 Der Werbetreibende garantiert weiters, dass er der berechtigte Inhaber von Urheber- Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Nutzungsrechten, welche für die Werbung erforderlich sind, insbesondere der von ihm zur Verfügung gestellten oder verwendeten Unterlagen (z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Dateien, Tonträger und Videobänder, etc) ist.
4.3 ÖMM ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, den Inhalt der Werbefläche zu prüfen und Inhalte, die gegen die oben dargestellten Garantien verstoßen, unverzüglich aus www.oemm.at zu entfernen. Weiters ist das ÖMM berechtigt, Links zu überprüfen; der Werbetreibende verpflichtet sich, Links nicht ohne Rücksprache mit ÖMM auszutauschen. In diesem Fall stehen dem Werbetreibenden keinerlei Ersatzansprüche gegenüber des ÖMM zu; vielmehr ist der Werbetreibende dennoch verpflichtet, die für den ursprünglichen Auftrag vereinbarten Zahlungen zu leisten. Er ist in diesem Fall berechtigt, die entfernte Werbefläche durch eine andere, obigen Garantien entsprechende Werbefläche ersetzen zu lassen und entsprechendes Material gemäß Punkt 3. der AGB an das ÖMM H zu übermitteln.
4.4 Der Werbetreibende haftet ÖMM dafür, dass seine gemäß den Punkten 4.1 und 4.2 abgegebenen Garantien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und während der gesamten Laufzeit des Vertrages zutreffend sind. Der Werbetreibende hält ÖMM bezüglich aller Ansprüche von Dritten, die ÖMM aus einem Verstoß des Werbetreibenden gegen diese Garantien im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrages erwachsen, insbesondere auch sämtlicher notwendiger und zweckentsprechender Kosten, die zur Abwehr derartiger Ansprüche allenfalls entstehen, schad- und klaglos.

5. Platzierung der Werbeflächen
5.1 Die Platzierung der Werbefläche erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen. Kann ein solches nicht herbeigeführt werden oder wird ein besonderer Platzierungswunsch nicht geäußert, so ist das ÖMM berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Werbetreibenden, die Werbefläche zu platzieren. Für die Platzierung der Werbefläche kommen ausschließlich die Flächen in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.
5.2 Verbund- oder Kollektivwerbung, d. h. die Zusammenfassung von Werbungen mehrerer Werbetreibender, ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des ÖMM  möglich.

6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Kann ein allenfalls vertraglich vereinbartes Leistungsvolumen für einen Werbetreibenden durch ÖMM nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes erbracht werden, ist das ÖMM berechtigt und verpflichtet, das noch ausständige Leistungsvolumen in unmittelbarem Anschluss an den betreffenden Auftrag oder im Anschluss an einen neuerlichen, vom Werbetreibenden bereits wirksam gebuchten Auftrag nach Wahl von ÖMM in angemessener Frist nachzutragen.
6.2 ÖMM gewährleistet die richtige und vollständige, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Darstellung der Werbefläche im Rahmen von www.oemm.at. Sofern eine solche nicht gegeben ist und die mangelhafte Darstellung nicht auf der Fehlerhaftigkeit der vom Werbetreibenden übermittelten Materialien beruht, sondern von ÖMM zu vertreten ist, ist das ÖMM auf eigene Kosten und nach eigener Wahl zur Behebung des Mangels durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch berechtigt. Schlägt eine Verbesserung innerhalb der angemessenen Frist fehl, so kann der Werbetreibende erst nach weiterer angemessener Fristsetzung Minderung oder Wandlung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erklären oder die Veröffentlichung einer Ersatzwerbung im Umfang der beanstandeten Werbung verlangen. ÖMM ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzwerbefläche im unmittelbaren Anschluss an den betreffenden Auftrag oder im Anschluss eines neuerlichen vom Werbetreibenden bereits wirksam gebuchten Auftrag nach Wahl des ÖMM in angemessener Frist nachzutragen. Darüber hinaus stehen dem Werbetreibenden keine Ansprüche zu.
6.3. Der Werbetreibende ist verpflichtet, die Werbeflächen unverzüglich zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich binnen drei Tagen bei sonstigem vollständigen Verlust aller Rechte schriftlich zu rügen.
6.4 ÖMM haftet für Schadenersatzansprüche des Werbetreibenden aus der mangelhaften Erfüllung von Verträgen über die Nutzung von Werbeflächen auf www.oemm.at nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in jedem Fall mit dem für die betreffenden Werbeflächen von Werbetreibenden zu zahlenden Entgelt beschränkt. networld haftet nicht für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
6.5 ÖMM haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder gänzlichen oder teilweisen Ausfall einer Schaltung infolge höherer Gewalt.
6.6 Bei interaktiver Werbung erfolgt der Nachweis der Kontaktmengen ausschließlich durch die Auswertung der Zugriffsdaten des von ÖMM genutzten Servers. Diese Auswertung wird dem Werbetreibenden zusammen mit der Abrechnung auf Kosten von ÖMM  zur Verfügung gestellt.
6.7 ÖMM haftet nicht für einen Erfolg der Schaltung von Werbeflächen.

7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Es gelten die im Zeitpunkt der Auftragsannahme in den jeweils gültigen Preislisten und Tarifbestimmungen von ÖMM enthaltenen Preise und Zuschläge, welche vom ÖMM einseitig entsprechend veränderbar sind.
7.2 Die jeweiligen Preise verstehen sich exklusive anfallender Nebenkosten (wie z. B. Barauslagen), gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Werbeabgaben.
7.3 Die jeweils vereinbarte Zahlung ist sofort nach Rechnungslegung fällig. ÖMM ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, falls und so lange das vertragliche Entgelt nicht vereinbarungsgemäß gezahlt ist. Bei Verträgen über die erstmalige Schaltung von Werbeflächen mit einem Werbetreibenden behält sich ÖMM das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen.
7.4 Der Werbetreibende ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von ÖMM, zur Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche von ÖMM anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind.
7.5 Ist ein Werbetreibender trotz einer entsprechenden Mahnung von ÖMM mit der Zahlung des Entgelts länger als 30 Tage in Verzug, so ist ÖMM berechtigt, die sofortige Begleichung aller allenfalls gestundeten Zahlungen dieses Werbetreibenden, oder solcher Zahlungen, für die Ratenzahlung vereinbart wurde, zu verlangen. Darüber hinaus ist ÖMM berechtigt, in diesem Fall die Weiterarbeit an allen noch laufenden Aufträgen einzustellen und diesen sowie alle sonstigen Verträge mit dem jeweiligen Werbetreibenden mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass es einer erneuten Mahnung oder Fristsetzung bedarf. Dies gilt auch dann, wenn der Werbetreibende seine Zahlungen eingestellt hat oder andere Umstände bekannt werden, die dessen Kreditwürdigkeit in Frage stellen und dadurch die Forderungen von ÖMM gefährden könnten.
7.6 Die Kosten für allfällige Mahnungen sowie die Kosten einer notwendigen und nicht von vornherein aussichtslosen Forderungseintreibung (z. B. durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro) trägt der Werbetreibende, auch wenn es sich um vorprozessuale Kosten handelt.

8. Vorzeitige Beendigung des Vertrages
8.1 Der Vertrag kann von beiden Vertragsteilen jederzeit bereits vor Ablauf einer Befristung mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.
8.2 Bei Kündigung der Verträge durch den Werbetreibenden bleiben Zahlungsansprüche von networld aus bereits in Auftrag gegebenen Leistungen unberührt, wobei bereits durchgeführte Leistungen von ÖMM zur Gänze, noch nicht durchgeführte Leistungen mit 50% des vereinbarten Entgeltes abzurechnen sind. Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche von ÖMM welcher Art auch immer bleiben unberührt.

9. Geheimhaltung
Die Vertragspartner verpflichten sich zu absolutem Stillschweigen über alle Daten und Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrages bekannt werden oder die sie von News erhalten. Sie verpflichten sich, diese vertraulich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Verpflichtung wirkt auch über das Ende der Vertragsbeziehungen hinaus.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
10.1 Für alle im Zusammenhang mit Verträgen über die Schaltung von Werbeflächen entstehende Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird soweit zulässig die ausschließliche Zuständigkeit des BGZ Graz vereinbart.
10.2 Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechts.

11. Sonstiges
11.1 Bei Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung oder einer Lücke bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder fehlende Klausel ist durch eine Klausel zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bedacht hätten.
11.2 Alle vertragswesentlichen Erklärungen (Annahme, Kündigung, u. ä.) sowie Abweichungen von diesen Bedingungen und die Änderungen dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
11.3 Die Vertragspartner verzichten darauf, den jeweils angeschlossenen Vertrag zwecks Anpassung oder Aufhebung anzufechten, geltend zu machen, er sei nicht gültig zustande gekommen oder nichtig.